16.05.2017

VTH-FORUM 2017

Hersteller und Technischer Handel gestalten gemeinsam den Übergang von der PSA-Richtlinie zur PSA-Verordnung

Die Anwender von Persönlichen Schutzausrüstungen (PSA) können sich während des Übergangs von der europäischen PSA-Richtlinie zur neuen europäischen PSA-Verordnung darauf verlassen, im Technischen Handel stets sichere und rechtskonforme Produkte zu erwerben. So lautet die Kernbotschaft des diesjährigen VTH-Forums, das am 16. Mai 2017 vom VTH Verband Technischer Handel e.V. und 25 in der VTH-QUALITÄTSPARTNER-Initiative zusammengeschlossenen Markenherstellern in Düsseldorf veranstaltet wurde.

Die neue europäische PSA-Verordnung, die ab dem 21. April 2018 verbindlich anzuwenden ist, bringt verschiedene wichtige Änderungen für die einzelnen Akteure der Lieferkette mit sich. Dazu zählt unter anderem, dass die Hersteller zukünftig jeder einzelnen PSA eine EU-Konformitätserklärung beifügen müssen oder – alternativ – in den Anleitungen und Informationen nach Anhang II Nummer 1.4 einen entsprechenden Download-Link bereitstellen müssen, wie Prof. h.c. Karl-Heinz Noetel, Leiter des Fachbereichs Persönliche Schutzausrüstungen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), den Teilnehmern in seinem Eingangsvortrag erläuterte.

Alle Wirtschaftsakteure stehen in der Pflicht

Doch die PSA-Verordnung nimmt nicht nur die Hersteller in die Pflicht, sondern alle Wirtschaftsakteure. Sie alle müssen gleichermaßen die wesentlichen Neuerungen berücksichtigen, zu denen auch eine veränderte Einstufung einzelner Produktgruppen zählt. So wurde die PSA-Kategorie III um einige Risiken erweitert: Ertrinken, Schnittverletzungen durch handgeführte Kettensägen, Hochdruckstrahl, Verletzungen durch Projektile oder Messerstiche und schädlicher Lärm. Die daraus resultierenden Konsequenzen für den Endanwender erläuterte Jens Thäuser vom PSA-Hersteller Honeywell Safety Products am Beispiel des Gehörschutzes: „Die Höherstufung des Gehörschutzes in Kategorie III bedeutet eine wesentliche Veränderung in der Handhabung, da für Kategorie III-Produkte eine Unterweisungspflicht der Beschäftigten vorgeschrieben ist.“

Als direkte Kunden der Inverkehrbringer (Hersteller) sind auch die PSA-Bereitsteller (Händler) zukünftig stärker als bislang gefordert. Letztgenannte müssen zukünftig beispielsweise kontrollieren, ob die Ware mit einer CE-Kennzeichnung versehen ist, eindeutig gekennzeichnet wurde (z. B. korrekte Hersteller- und Einführerangaben aufweist) sowie über die notwendigen Bescheinigungen verfügt (z. B. EU-Konformitätserklärung, Anleitung und Information in leicht verständlicher Sprache). „Als Technische Händler müssen wir zukünftig außerdem Korrekturmaßnahmen ergreifen, wenn wir eine Nichtkonformität entdecken, das heißt sowohl mit dem Hersteller als auch mit der Marktüberwachung eine Klärung anstreben“, erklärte Christian Coenen vom Arbeitsschutzfachhändler Coenen Neuss in seinem Vortrag.

Für den Arbeitsschutzfachhandel ist es zudem von besonderer Bedeutung, die Kunden über die genauen Übergangsfristen der Verordnung zu informieren. Denn PSA, die nach der alten PSA-Richtlinie zertifiziert ist und vor dem 21. April 2019 in Verkehr gebracht wurde, darf auch nach diesem Stichtag noch verkauft und eingesetzt werden. „Darüber müssen wir die Abnehmer von PSA in unserer Fachberatung aufklären“, so der VTH-Vorsitzende Peter Mühlberger.

Die Abnehmer von PSA erwarten Beratungskompetenz

Dass einer qualifizierten Beratung eine Schlüsselrolle zukommt, unterstrich auch Dr. Oliver Polanz von der Spie GmbH für die Anwenderseite. „Mein Lieferant sollte in der Lage sein, mir die normativen Vorgaben der EU-Verordnung zu erläutern.“ Durch aktive Information, Konzepte, Umsetzungsunterstützung, Betriebseinweisungen und Trainings könne der Technische Handel seine Marktstellung als beratender Partner festigen, der mehr kann als „billig“.

Als Ergebnis der abschließenden Podiumsdiskussion verliehen die VTH-QUALITÄTSPARTNER für die Herstellerseite und die im VTH organisierten Technischen Händler ihrem Willen Nachdruck, in einen intensiven Austausch zu treten. „Gemeinsam wird es uns gelingen, den Übergang von der PSA-Richtlinie zur PSA-Verordnung zu meistern“, lautete das Fazit des Sprechers der VTH-QUALITÄTSPARTNER, Oliver Steinmann (Dräger Safety AG).

www.arbeitsschutzfachhandel.de

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Die Akteure des VTH-Forums 20107

Die Akteure des VTH-Forums 2017 (v.l.n.r.): Christian Coenen (Coenen Neuss GmbH), Wolfgang Möwius (Vorsitzender VTH-Fachgruppe PSA), Peter Mühlberger (VTH-Vorsitzender), Oliver Steinmann (Dräger Safety AG), Prof h.c. Karl-Heinz Noetel (DGUV), Dr. Oliver Polanz (SPIE GmbH), Oliver Klein (VTH), Jens Thäuser (Honeywell Safety Products) (Bildquelle: VTH/ Kollaxo)

Prof. Dr. h.c. Karl-Heinz Noetel (DGUV)

Prof. Dr. h.c. Karl-Heinz Noetel (DGUV), stand den Teilnehmern als herausragender Kenner der neuen PSA-Verordnung zur Verfügung. (Bildquelle: VTH/ Kollaxo)

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