Mit dem nun vorliegenden Kabinettsbeschluss des Jahressteuergesetzes 2022 soll insbesondere fachlicher Handlungsbedarf in den Bereichen Digitalisierung, Verfahrensvereinfachung und Steuergerechtigkeit umgesetzt werden.
Mit dem nun vorliegenden Kabinettsbeschluss des Jahressteuergesetzes 2022 soll insbesondere fachlicher Handlungsbedarf in den Bereichen Digitalisierung, Verfahrensvereinfachung und Steuergerechtigkeit umgesetzt werden.