UFI-Code

Mehr Sicherheit beim Umgang mit gefährlichen Gemischen

Durch die Anpassung an die CLP-Verordnung (EU-Chemikalienverordnung (EG) Nr. 1272/2008) kommt ein neues Kennzeichnungselement auf die Etiketten von Produkten, die gefährliche Gemische enthalten. Ab dem 1. Januar 2021 müssen Hersteller ihre Produktetiketten mit einem sogenannten UFI-Code kennzeichnen, der über die genaue Zusammensetzung des Gemischs Auskunft gibt. Importeure und nachgeschaltete Anwender, die solche Produkte in Verkehr bringen, müssen bestimmte Produktinformationen, einschließlich UFI, zur Nutzung durch die Giftnotrufzentralen vorlegen.

Alle Etiketten auf Produkten mit Stoffen und Gemischen, die von der CLP-Verordnung aufgrund ihrer gesundheitlichen und physikalischen Eigenschaften als gefährlich eingestuft werden, müssen ab 2021 um ein weiteres Element erweitert werden. Hierbei handelt es sich um den 16-stelligen UFI-Code (Unique Formula Identifier Code).  Der Hintergrund: Für die Zulassung der Produkte innerhalb der EU müssen die Hersteller in Zukunft den Endanwendern eine „harmonisierte Mitteilung“ vorlegen, wie Marc Amrhein, Geschäftsführer Technik der OKS Schmierstoffe GmbH, erklärt: „Im Rahmen der harmonisierten Mitteilung müssen die Produzenten drei Informationen liefern: Erstens die vollständige chemische Zusammensetzung des Gemisches. Zweitens die Zuordnung des Gemisches hinsichtlich seiner hauptsächlichen Zweckbestimmung. Mit dem dritten Punkt kommt eine Neuerung, der sogenannte UFI-Code.“

Was ist der UFI genau?

Hinter UFI verbirgt sich die englische Bezeichnung „Unique Formula Identifier“. Der UFI-Code dient als sogenannter Rezepturidentifikator, mit dessen Hilfe ein gefährliches Gemisch identifiziert werden kann, um somit beispielsweise eine schnellere Ersthilfe im Vergiftungsfall zu ermöglichen. Dieser 16-stellige alphanummerische Code stellt eine direkte und eindeutige Verbindung zwischen dem spezifischen Gemisch und den dazugehörigen Sicherheitsinformationen her. Der Code ist wiederum verknüpft mit einer zentralen Datenbank, die Sicherheitshinweise für jedes gefährliche Gemisch enthält, und mit deren Hilfe Ersthelfer schnell und unkompliziert die für sie wichtigen Informationen zur Rettung einer vergifteten Person abrufen können.

Aufbau und Anbringung

Der 16-stellige Code besteht aus einer Formulierungsnummer, die den Inhalt und die Zusammensetzung des Gemisches angibt, sowie der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Unternehmens. Sollte keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer vorhanden sein, kann ein Unternehmen eine einmalige fiktive Umsatz-ID angeben. Es handelt sich bei UFI-Codes stets um verschlüsselte Daten, Unternehmen gehen mit ihnen daher keine Risiken ein.

Der UFI-Code muss gut sichtbar auf dem Etikett aufgebracht werden, beispielsweise neben dem Barcode oder den Gefahrenpiktogrammen. Sollte auf dem Etikett kein Platz mehr für die Angabe des Codes sein, darf er auch direkt neben dem Etikett aufgebracht werden. Bei Produkten ohne Etikettierung, wie zum Beispiel Industrieanlagen, muss der UFI-Code im Sicherheitsdatenblatt angegeben sein. Aber auch generell gilt, dass Hersteller nicht nur das Etikett, sondern auch das Sicherheitsdatenblatt ihrer Produkte um den UFI-Code ergänzen müssen.

Registrierung, Umsetzung und Zeitplan

Für die zentrale Verwaltung der UFI-Codes ist die European Chemicals Agency (ECHA) zuständig. Die Organisation stellt einen Online-UFI-Generator zur Verfügung, über den Hersteller die Codes ihrer Produkte auf verschiedene Weise erstellen können. Die Unternehmen müssen in einem weiteren Schritt die erstellten Codes der ECHA über das offizielle Meldeportal (PCN-Portal) mitteilen, erst dann sind die Codes registriert. Auch alle nachfolgenden Änderungen in der Zusammensetzung oder Konzentration des Gemisches müssen sowohl der ECHA als auch allen nachfolgenden Unternehmen und Endanwendern in der Lieferkette kontinuierlich kommuniziert werden. Marc Amrhein von OKS Schmierstoffe: „Wir arbeiten seit geraumer Zeit an einer System-to-System-Anbindung an das ECHA-Meldeportal und können nun mit der Generierung von UFI-Codes beginnen.“

Die Europäische Chemikalienagentur informiert

Importeure und nachgeschaltete Anwender, die im EWR (EU plus Norwegen, Island und Liechtenstein) gefährliche Gemische in Verkehr bringen, müssen bestimmte Produktinformationen, einschließlich UFI, zur Nutzung durch die Giftnotrufzentralen vorlegen.

Auf der ECHA-Website zu Giftnotrufzentralen finden sie Anleitungen und Tools. Auf YouTube ermöglichen Videos und Webinare schnelle Einblicke.

Für die unterschiedlichen Gemische gelten unterschiedliche Übergangsfristen. Diese sehen folgendermaßen aus:

  • Januar 2021: Neue gefährliche Gemische, die an Verbraucher abgegeben werden. Beispiele: Abflussreiniger, Insektenvernichter.
  • Januar 2021: Neue gefährliche Gemische zur gewerblichen Verwendung. Beispiele: Handwerksbetriebe, Gewerbe, bei denen kein Weiterverkauf stattfindet.
  • Januar 2024: Neue gefährliche Gemische, die industriell verwendet werden. Beispiel Rohstofflieferanten.
  • Januar 2025: Bestehende gefährliche Gemische, die bereits angemeldet und auf dem Markt verfügbar sind.

Technische Händler sollten ihre Mitarbeiter jetzt über die neue UFI-Kennzeichnung informieren, allen voran diejenigen in Beratung, Verkauf und Außendienst. Denn die verlässliche Beratung auf Basis eines Wissensvorsprungs gehört zum Kern der Qualitätsstrategie des VTH-Branchenmarketings. Der Impuls, dieses Thema aufzugreifen, kam denn auch vom VTH-QUALITÄTSPARTNER OKS Spezialschmierstoffe GmbH, Maisach.

Nationale Helpdesks

Deutschland:
BAuA – Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin

Friedrich-Henkel-Weg 1 – 25
D-44149 Dortmund
Tel.: + 49 (0) 231 9071 2971
E-Mail: reach-clp-biozid@baua.bund.de
www.reach-clp-biozid-helpdesk.de

Österreich:
Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus

Stubenring 1
A-1010 Wien
Tel.: +43 1 31 00 472
E-Mail: BPR: biozide@umweltbundesamt.at
E-Mail: CLP and REACH: office@reachhelpdesk.at
www.biozide.at
www.reachhelpdesk.at

Ansprechpartner Schweiz:
Gemeinsame Anmeldestelle Chemikalien

www.anmeldestelle.admin.ch