VTH-Lehrgang „Zur Prüfung befähigte Person“

Schlauchleitungen fachgerecht beurteilen

Vom 23. bis 25. Januar 2024 fand der speziell auf die VTH-Mitgliedsfirmen aus dem Schlauchbereich zugeschnittene 17. VTH-Lehrgang „Zur Prüfung befähigte Person nach § 2 Abs. 6 Betriebssicherheitsverordnung für die Prüfung von Schlauchleitungen“ in Bad Hersfeld statt. 20 Personen aus 12 VTH-Mitgliedsfirmen nahmen daran teil.

Ralf Topp spricht über die wiederkehrende Prüfung von Schlauchleitungen

Laut § 14 Absatz 2 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) hat der Arbeitgeber Arbeitsmittel bzw. überwachungsbedürftige Anlagen, die Schäden verursachenden Einflüssen ausgesetzt sind, die zu Gefährdungen der Beschäftigten führen können, wiederkehrend von einer zur Prüfung befähigten Person prüfen zu lassen. Viele Technische Händler bieten ihren Kunden daher als Service die wiederkehrende Prüfung von Schlauchleitungen an, die als Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung gelten.

Dirk Sticher, Leiter des Fachreferats Anlagen und Verfahrenssicherheit der Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie (BG RCI), Heidelberg, machte die Teilnehmer mit der notwendigen Theorie in Form der europäischen Druckgeräterichtlinie (2014/68/EU) und der Betriebs­sicherheitsverordnung vertraut und verdeutlichte die Prüfpflicht einer zur Prüfung befähigten Person gemäß der Technischen Regel für Betriebssicherheit (TRBS) 1203.

In die Praxis tauchten die Teilnehmer zusammen mit Ralf Topp von der VTH-Mitgliedsfirma ProTec Industriebedarf GmbH (Würselen) ein. Der Technische Berater und zertifizierte Sachverständiger erklärte, wie Schlauchleitungen fachgerecht geprüft werden und stand für jegliche Fragen zur Verfügung.

Am Ende des zweieinhalbtägigen Lehrgangs stand die abschließende schriftliche Prüfung, in der die zuvor vermittelten rechtlichen Grundlagen abgefragt wurden. Alle Teilnehmer bestanden den Test und können nun, nach vorheriger Bestellung durch den Arbeitgeber, wiederkehrende Prüfungen von Schlauchleitungen, die nicht in die Zuständigkeit einer zugelassenen Überwachungsstelle fallen, durchführen.

Der VTH bedankt sich ganz herzlich bei den beiden Referenten für die praxisnahe Vermittlung der theoretischen Grundlagen und die lehrreiche Praxisdemonstration.