Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat eine Handreichung veröffentlicht, die vom Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) unmittelbar betroffene Unternehmen (Normadressaten) dabei unterstützen soll, ihren gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen.